Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Podologie
Northeim Inhaberin Marion Stauber - Praxis für Podologie
Marion Stauber
Podologiepraxis Marion Stauber
Medenheimer Str.11
37154 Northeim
Telefon : 05551 910444
Webseite : www.praxis@podologie-northeim.de
Email : praxis@podologie-northeim.de
§1 Allgemeines
Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch
schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Die
Praxis für Podologie Martion Stauber, Northeim behält sich
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die
Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Die
Preisliste kann in der Praxis eingesehen werden.
Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher
angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen
werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden
Geltung.
§2 Terminvereinbarungen
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis für Podologie kommt
ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.
Terminvereinbarungen können persönlich oder telefonisch
vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen zum
vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden
Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine
vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während
des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt
werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.
§3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren
Die Praxis für Podologie ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten
wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft
bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel
nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte:
Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (2 Werktage,
Werktage = Montag bis Freitag) vorher erfolgen. Sie können
durch Anruf oder persönlich erfolgen. Während der
Behandlungen ist das Telefon zeitweise nicht besetzt. Anrufer
können dann (auch an Wochenenden) einen Anrufbeantworter
nutzen. Rückrufe erfolgen so bald wie möglich.
Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen,
ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe des vollen
Behandlungspreises zu zahlen. Die Praxis für Podologie Marion
Stauber Northeim, behält sich aus organisatorischen Gründen
vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
§4 Gutscheineinlösung
Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung
erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht
werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als
eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht
auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern
auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei
Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.
§5 Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der
Patient durch eigene krankheits-bedingte Unfähigkeit daran
gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur
im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der
Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der
Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.
Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin
nicht angetroffen, werden die komplette Behandlung sowie die
Hausbesuchspauschale in Rechnung gestellt.
§6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein
„Dienstleistungsvertrag für Heil-leistungen“. Nicht eingehaltene
Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heil-
mittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene
Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr in Höhe des
entgangenen Behandlungspreises der entsprechenden
Krankenversicherung an (§252 und §§611ff BGB), die privat
beglichen werden muss.
§7 Anfertigung von Hilfsmitteln
Werden zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie
Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von
podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) wird der
Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im
Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.
§8 Datenschutz
An uns übermittelte personenbezogene Daten verwenden wir
ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder
der Abwicklung. Ihre Daten werden von uns nicht an
unberechtigte Dritte weitergegeben.
§9 Haftungsausschluss
Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen
Aufklärung wird der Patient über die während einer
Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen,
Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden
Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt
in den Karteikarten bzw. in der podologischen Patienten-
Software in der Praxis. Da eine Behandlung am Fuß mit
schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es
dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen
kommen.
Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient
durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom
Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten
Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich,
aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder
medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der
Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und
Informationen.
§ 10 Kenntnisnahme AGB
Ein Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
ist in unserer Praxis vorhanden, außerdem sind die
Bedingungen unter www.pdologie-mittenzwei.de nachzulesen.
§11 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie
Marion Stauber in Northeim.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich in Northeim.
Fassung aktualisiert am 24.09.2021