Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Podologie Northeim Inhaberin Marion Stauber - Praxis für Podologie
Marion Stauber
Podologiepraxis Marion Stauber
Medenheimer Str.11
37154 Northeim
Telefon : 05551 910444
Fax : 05551 - 910444
Webseite : www.praxis@podologie-northeim.de
Email : praxis@podologie-northeim.de
§1 Allgemeines
Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche
Individualvereinbarungen geändert werden. Die Praxis für Podologie Martion Stauber, Northeim behält sich Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Die Preisliste kann in der Praxis eingesehen
werden. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.
§2 Terminvereinbarungen
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis für Podologie kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.
Terminvereinbarungen können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin
kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung
der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß
Buchung fällig.
§3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren
Die Praxis für Podologie ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht
eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte: Terminabsagen müssen
mindestens 48 Stunden (2 Werktage, Werktage = Montag bis Freitag) vorher erfolgen. Sie können durch Anruf oder persönlich erfolgen.
Während der Behandlungen ist das Telefon zeitweise nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden) einen Anrufbeantworter
nutzen. Rückrufe erfolgen so bald wie möglich.
Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe des vollen
Behandlungspreises zu zahlen. Die Praxis für Podologie Marion Stauber Northeim, behält sich aus organisatorischen Gründen vor, bereits
vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
§4 Gutscheineinlösung
Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei
Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte
Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem
Gutscheinbetrag abgezogen.
§5 Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheits-bedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das
Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden.
Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.
Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin nicht angetroffen, werden die komplette Behandlung sowie die
Hausbesuchspauschale in Rechnung gestellt.
§6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heil-leistungen“. Nicht eingehaltene Termine
können nicht durch eine Unterschrift auf der Heil-mittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach
ebenfalls die Ausfallgebühr in Höhe des entgangenen Behandlungspreises der entsprechenden Krankenversicherung an (§252 und §§611ff
BGB), die privat beglichen werden muss.
§7 Anfertigung von Hilfsmitteln
Werden zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von podologischen
Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie
entscheidet.
§8 Datenschutz
An uns übermittelte personenbezogene Daten verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der
Abwicklung. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
§9 Haftungsausschluss
Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise
auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation
erfolgt in den Karteikarten bzw. in der podologischen Patienten-Software in der Praxis. Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und
rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten
fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische
Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen
Instruktionen und Informationen.
§ 10 Kenntnisnahme AGB
Ein Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in unserer Praxis vorhanden, außerdem sind die Bedingungen unter
www.pdologie-mittenzwei.de nachzulesen.
§11 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie Marion Stauber in Northeim.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich in Northeim.
Fassung aktualisiert am 24.09.2021
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8:00-12:00
13:00-17:00
Fr. nach Vereinbarung
Ihre Podologiepraxis in Northeim
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Tel 05551 - 997070
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